Stellungnahme Zentralabitur – Gelingensbedingungen

Die Lehrerkammer kritisiert, dass das Gelingen des Zentralabiturs durch fehlende Korrekturzeiten fahrlässig gefährdet wird.

Mit dem bestehenden Terminplan ist dieKorrektur im laufenden Betrieb zu erbringen, nämlich i. d. R. außerhalb der unterrichtsfreien Zeiten (betrifft alle Kernfächer). Durch die Konstruktion der Profiloberstufe häufen sich die Arbeiten bei den KollegInnen der Kern- und Profilfächer, bis hin zu Spitzenbelastungen von über 50 Erstkorrekturen. Es ist unzumutbar, die Korrektur nach einem vollen Unterrichtstag durchführen zu lassen.

Auch die Wochenenden müssen als Erholungszeit zur Verfügung stehen. Die Korrektur des schriftlichen Abiturs ist daher ohne eine angemessene Freistellung vom Unterricht nicht in der regulären Arbeitszeit zu erledigen. Auch wenn die Korrekturzeit prinzipiell in den höheren LAZVo-Faktor eingepreist ist: Der Tag hat nur 24 Stunden, und auch der Arbeitstag, an dem die Lehrkräfte an einer gründlichen und fundierten Korrektur des Abiturs arbeiten können, ist begrenzt.

Die Lehrerschaft wird und will zum Gelingen des Zentralabiturs beitragen! Die Lehrerkammer fordert deshalb die Behörde auf, noch vor Beginn des diesjährigen Abiturs für praktikable, transparente und verbindliche Regelungen zu sorgen. Andernfalls wird die Korrektur und die Durchsicht nur im Ausnahmefall mit der gebotenen Gründlichkeit zu leisten sein – oder viele KollegInnen riskieren ihre Gesundheit. Die im ersten Halbjahr verkündeten Vorschläge der Behörde, unklar vermittelt und wohl zwischenzeitlich widerrufen, waren ein Schritt in die richtige Richtung – auch wenn die Entlastung Unterrichtsausfall und erhöhten Vertretungsbedarf generiert.

Viele Schulen haben bereits sinnvolle Regelungen getroffen. Diese sollten erhalten bleiben. Ansonsten sind die von der Behörde auf diversen Dienstbesprechungen der Oberstufenleitungen gemachten Empfehlungen von einem Korrekturtag je 5 Arbeiten für den Referenten, je 10 Arbeiten für den Korreferenten ausgesprochen sinnvoll(wenn auch für manche Fächer nicht immer ausreichend).

Die Lehrerkammer kritisiert,

dass die Behörde auf die Warnungen der Lehrerkammer immer noch nicht reagiert hat. Die Lehrerkammer hatte bereits in ihrer Stellungnahme vom 14.06.12 auf alle diese Probleme hingewiesen.

  1. dass die KollegInnen sich nicht auf die Empfehlung der Behörde berufen können, da sie nicht verbindlich ist und den Schulen die konkrete Ausgestaltung der Entlastung obliegt. Es ist sehr zu befürchten, dass die Behördenempfehlung nicht bei allen KollegInnen vor Ort ankommt.

  2. dass die Arbeitsbelastung der Referenten und Korreferenten durch die Freistellung als erhöhter Vertretungsbedarf wenigstens zum Teil an das gesamte Kollegium weitergereicht wird. Der Einsatz von VoRM-Mitteln muss verbindlich kommuniziert werden und in den Kollegien ankommen.

Die Lehrerkammer fordert daher folgende Gelingensbedingungen ein:

  1. Die KollegInnen, die die Erstkorrektur und die Zweitdurchsicht (intern oder extern) im Abitur durchführen, müssen sich auf die oben genannten, bisher empfohlenen Richtwerte zur Freistellung gültig berufen können. Das setzt auch eine Information aller Lehrkräfte über diese Regelung voraus. Alles andere gefährdet die Gesundheit der betroffenen KollegInnen und ist nicht das, was man unter Fürsorgepflicht versteht!

  2. Auch für die Sicherung der Qualität der Abiturkorrekturen sind die Freistellungen vom Unterricht verbindlich vorzuschreiben. Der alte Qualitätsstand darf nicht verfehlt werden. Eine Zweitdurchsicht ist nicht nebenher zu machen. Kleinere Abweichungen in der Bewertung kommen häufig vor; in diesen Fällen muss zumindest eine Ergänzung des Erstgutachtens angefertigt werden – für diese muss dann auch Zeit sein. Für die Einrichtung des Zentralabiturs sind z. T. gravierende Einschränkungen in den inhaltlich-pädagogisch ehrgeizigen Oberstufenprofilen in Kauf genommen worden. Umso wichtiger, dass es dann auch gut funktioniert!

  3. Die Terminierung des Zentralabiturs muss für die Zukunft gründlich überdacht und sinnvoll verändert werden, da sie gegenwärtig bei der nötigen Entlastung ungeheuren Vertretungsbedarf generiert.

  4. Für das nächste Jahr muss rechtzeitig eine Lösung vorbereitet werden, die langfristig einen runden Ablauf des Zentralabiturs garantiert. Die Erfahrungen des ersten Durchganges sind dabei einzubeziehen. Die Lehrerkammer wird diesen Prozess gerne beratend unterstützen!

pdf: LKSt_140327_Zentralabitur