Stellungnahme zu zulassungsbeschränkten beruflichen Bildungsgängen

Die Lehrerkammer sieht die genannte Verordnung zum Teil kritisch.

Die Kritik betrifft die Neufassung der APO-HTS (Informations-, Metall-und Elektrotechnik).

Die Lehrerkammer befürchtet, dass es sich bei der APO-HTS für einen Teil der SchülerInnen um eine sog. „Warteschleife“ handelt. Dies steht im Gegensatz zur Zielsetzung des Senats, im Rahmen der Reform der beruflichen Bildung diese sogenannten „Warteschleifen“ abzubauen (S. 2 Manteltext).

Der in der APO-HTS beschriebene Bildungsgang stellt ein Sammelsurium wenig zusammenhängender Kompetenzen verschiedener technischer Berufsfelder dar. Für eine qualifizierte Tätigkeit in einem der Bereiche Informations-, Metall-oder Elektrotechnik können die Kenntnisse vom Umfang her nicht ausreichen. Das ist so gewollt – Ziel der APO-HTS ist ausdrücklich (Manteltext S. 3 b), dass die SchülerInnen noch vor erfolgreichem Abschluss des in der Verordnung vorgesehenen Bildungsgangs
„entweder während des ersten Schuljahres oder danach in eine duale Berufsausbildung über(…)gehen oder in zwei Schuljahren die vollwertige Fachhochschulreife … erlangen“.

Positiv bleibt an der APO-HTS zu bewerten, dass sie den SchülerInnen ermöglicht, die volle Fachhochschulreife zu erlangen.

Vor diesem Hintergrund ist jedoch völlig unverständlich, warum der Bildungsgang nur für Jugendliche vorgesehen ist und in § 3 der APO-HTS jungen Erwachsenen der Zugang zum Besuch der Höheren Technikschule im Grundsatz verwehrt wird.

Die Lehrerkammer schlägt deshalb, wie auch in der Stellungnahme zur APO-HHS vor, auf die geplante Einschränkung in § 3, Abs.1, Nummer 2 zu verzichten und damit auch jungen Erwachsenen den Zugang zur Höheren Technikschule zu ermöglichen (wie bei der FOS und BFS vq).

Analog dazu sollten für SchülerInnen mit dem Ersten Schulabschluss ähnliche Bildungsgänge angeboten werden.

Die praktische Umsetzung scheint der Lehrerkammer nicht völlig durchdacht, bzw. problematisch zu sein.

Wenn in der APO-HTS vorgesehen ist, diejenigen Unterrichtsstunden anzurechnen, die in einer später durchgeführten dualen Ausbildung inhaltsgleich sind, sieht die Lehrerkammer dies im Grunde positiv. Es ergeben sich aber Zweifel und Kritikpunkte.

So gibt es für diese Anrechnung keine rechtliche Grundlage, auf die sich diejenigen Absolventen der APO-HTS berufen können, die in einen dualen Ausbildungsgang wechseln. Ihnen dies in Aussicht zu stellen ist eine Mogelpackung.

Die Folgen einer Umsetzung der geplanten Verordnung werden auch für die Lehrkräfte in Form von zusätzlichem Arbeitsaufwand zu spüren sein – Arbeitsaufwand, für den es (wieder einmal) keine zusätzliche Arbeitszeitzuweisung geben wird. Denn es ist dann jeweils zu prüfen (von wem, wenn nicht von der jeweiligen beruflichen Schule?), welche Praktikumsbetriebe in welcher Hinsicht ausbildungsberechtig und geeignet sind. Denn „die Berufsschule soll nur berufspraktische Ausbildungsabschnitte in (…) Betrieben genehmigen, die über die entsprechende Ausbildungseignung verfügen.” Eine SchülerIn geht also für den Elektroteil in Betrieb A, die Schule kontrolliert, ob der Betrieb in einem elektrotechnischen Beruf ausbilden darf. Die SchülerIn will ein weiteres Praktikum dort ableisten, jetzt kontrolliert die Schule das ganze in Bezug auf die Metalltechnik?

pdf: LKSt_140123_Zulassungsbeschrkg