Erstattung von Fahrkosten in beruflichen Bildungsgängen

Initiativantrag der Lehrerkammer zur Übernahme der Fahrtkosten für SchülerInnen an berufsbildenden Schulen

In mehreren Ausbildungsgängen im Bereich des HIBB werden verpflichtend Ausbildungsanteile gefordert, die nicht in der Schule selbst stattfinden (Stichwort: „Praktikum“). Die Fahrten zu den Betrieben oder Institutionen, die diese Ausbildungsteile durchführen, werden auch dann nicht von der Behörde übernommen, wenn es sich um bedürftige SchülerInnen handelt.

Die Lehrerkammer fordert die zuständigen Stellen auf, für alle bedürftigen SchülerInnen die Finanzierung der Fahrtkosten abzusichern. Mit geringen Mitteln lässt sich hier hohen Folgekosten durch z. B. Abbruch der Ausbildung vorbeugen.

Abschließende Bemerkung: AV-SchülerInnen erhalten ohne Probleme die geforderten Fahrscheine.

pdf: LKAntr_140619_FahrtkostenBeruf