Die Lehrerkammer nimmt den Entwurf vornehmlich kritisch zur Kenntnis. Der Wunsch, die SchülerInnen des G8 zu entlasten, scheint vorwiegend politisch-taktisch und weniger sachlich motiviert zu sein. Denn das Zwei-Säulen-Modell ist auf der Voraussetzung gegründet worden, dass die Gymnasien sich an die besonders leistungsmotivierten und -fähigen SchülerInnen wendet. Dass dies oft funktioniert, beweisen die KESS12-Ergebnisse. Flächendeckende Überforderung der SchülerInnen sieht anders aus!
zu einzelnen Punkten: 2a) Klassenarbeiten (S.2f)
Es ist indessen nachvollziehbar, Belastungsspitzen für die SchülerInnen zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund ist die Beschränkung der Klassenarbeitszahl im Grundsatz auch verständlich. Doch wird die Beschränkung auf zwei Arbeiten pro Woche durch die weitere Einschränkung auf „im Monat nicht mehr als sieben und im Dezember höchstens sechs“ Klassenarbeiten ein unerfreuliches Puzzlespiel. Die praktische Umsetzung wird durch Klassenreisen, Praktika oder Erkrankungen auf zusätzliche Schwierigkeiten stoßen.
Die Lehrerkammer schlägt vor, es bei der Formulierung „pro Woche nicht mehr als zwei“ zu belassen.
zu 2c): Rhythmisierung (S. 3)
Das Doppelstundenprinzip hat vielfach seinen organisatorischen und pädagogischen Wert. Doch stellt sich im Alltag gerade in den lernintensiven Fächern (z. B. Fremdsprachen) die Frage, wie kontinuierliches Lernen in kleinen Pensen sich mit diesem Prinzip verträgt. Die Lehrerkammer fordert daher, Offenheit für pädagogisch sinnvolle Stundeneinteilungen zu belassen und den Zwang zu Doppelstunden nicht in der Verordnung festzuschreiben. (Manteltext S. 3 unten: „Schulen, die grundsätzlich an der Organisation in 45-Minuten-Einheiten festhalten, müssen dann in Doppelstunden organisieren.“ Hervorhebung Lehrerkammer) Dies umso mehr, als in der Pressemitteilung der Behörde vom 14. März in den Stundenkontingenten einzelner Jahrgänge ungerade Zahlen auftauchen.
Die Lehrerkammer schlägt alternativ die Formulierung vor: „Schulen … sollen … in Doppelstunden organisieren, soweit keine pädagogischen Gründe Einzelstunden erfordern“.
zu 2a): Hausaufgaben (S. 3)
Die Absicht, den Umfang der Hausaufgaben zu begrenzen, kann die Lehrerkammer ebenfalls grundsätzlich nachvollziehen – besonders unter dem Aspekt der Ganztagsschule. Doch ist völlig unklar, wie die Einheit „eine Hausaufgabe“ definiert ist. Gibt die Lehrkraft jetzt doppelt so viele Aufgaben auf wie früher, dafür aber nur einmal die Woche? Gilt das begleitende Vokabellernen, das für den Fremdsprachenunterricht so wichtig ist, schon als die eine Hausaufgabe pro Woche? Für die vorgeschlagene Regelung bräuchte man genau definierte, pädagogisch und praktisch nachvollziehbare Begriffe.
Die Lehrerkammer schlägt vor, die Details den Schulen zu überlassen und dazu alle Schulen zu verpflichten, auf Schulkonferenzebene eine Hausaufgabenregelung zu beschließen – wie es an vielen Schulen bereits praktiziert wird.