Das sind wir

Die Lehrer*innenkammer besteht aus 40 Mitgliedern, die von den  Kolleg*innen  aller Schulformen für die Dauer von 4 Jahren gewählt werden. Sie wirkt seit 1946 bei schulischen Strukturveränderungen mit und hat in der Vergangenheit zum Beispiel zu Bildungs- und Rahmenplänen, Ganztag, Inklusion, Stiundentafeln, zum Lehrerarbeitszeitmodell, DigitalPakt, Arbeits- und Gesundheitsschutz u.a. Stellung bezogen.

leka-plenum2014

Die Lehrer*innenkammer ist als Gremium im Hamburger Schulgesetz verankert und berät „die zuständige Behörde bei allen das Schulwesen betreffenden Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.“ (§79 HmbSG). Und sie soll gemeinsam mit der SchülerInnenkammer und der Elternkammer „die Beziehungen von Schule, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften untereinander und zur Öffentlichkeit pflegen“ (§ 79,1 HmbSG).  Dies tut die Lehrer*innenkammer hauptsächlich, indem sie Stellungnahmen verfasst – meist zu Vorlagen der Behörde. Doch die Lehrer*innenkammer greift auch initiativ Themen auf, bei denen sie Beratungsbedarf sieht. Sie wirkt also in die Schulen hinein, beteiligt sich an der öffentlichen Diskussion und nimmt an pädagogischen und politischen Veranstaltungen teil.

Die Lehrer*innenkammer ist in der schüler*innenkammer, der Elternkammer und im Landesschulbeirat vertreten. Sie arbeitet über ihre Mitglieder und den Vorstand in den unterschiedlichsten Gremien und Arbeitsgruppen der Schullandschaft (u. a. im GPR) mit.

 

Sitzverteilung, Vorstand, Funktionen

Für die Wahlperiode von 2026-2030 gehören 34 der 40 Mitglieder der Lehrer*innenkammer der GEW an, 6 dem DLH.

Dem Vorstand der Lehrer*innenkammer gehören an:

Kai Kobelt  (Vorsitz), Jessica Flecks, Nina Oberthür und Jan-Dirk Strauer

Im Landesschulbeirat vertreten uns Frau Tatje, Herr Große und Herr Kobelt, in der schüler*innenkammer Herr Sami Franke und Herr Bigalke, in der Elternkammer Frau Emine Bulus.