Die Lehrerkammer sieht in der geplanten Richtlinie politisch motivierte Spiegelfechterei. Es erscheint fraglich, ob die Regelung sich in der Praxis bewährt und überhaupt umgesetzt werden kann. Auch handelt es sich hier wiederum um den Versuch, Symptome einer Schwäche des Zwei-Säulen-Modells zu lindern, ohne die strukturell bedingte Ursache anzugehen. Für dieses politisch geschaffene Problem sollen nun die Lehrkräfte in Haftung genommen werden.
Insbesondere weist die Lehrerkammer auf folgende Punkte hin:
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Der Aushang von Hausaufgabenplänen stößt an Gymnasien schnell an seine Grenzen, wo Kurse im Wahlpflichtbereich stattfinden – in der Mittelstufe immerhin in 10 Doppelstunden pro Woche (2. Fremdsprache, 3 Wahlpflichtbereiche). Denn hier sind fast immer mehrere Klassen beteiligt, und der Aufwand, als Fachlehrer die Einträge in die Hausaufgabenpläne aller beteiligten Klassen sicherzustellen, ist unverhältnismäßig groß. Diese Regelung wird in der Praxis scheitern.
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Langfristig aufgegebene Hausaufgaben entlasten die SchülerInnen, weil sie sich das Arbeitspensum entsprechend der zusätzlich auftretenden Spitzenbelastungen aufteilen können. Dass SchülerInnen über Arbeitsbelastung klagen, wenn sie versäumt haben, sich rechtzeitig an die Arbeit zu machen und die Abgabe drohend nähergerückt ist, kann kein Argument für eine rechtliche Beschränkung dieser Art Hausaufgaben sein. Es erscheint der Lehrerkammer im höchsten Maße unpraktikabel und unpädagogisch, alle langfristig aufgegebenen Hausaufgaben bereits zum Halbjahresbeginn festzulegen. Dies beschneidet die pädagogische Freiheit der KollegInnen und deren Ermessen, auf spezifische Situationen der Lerngruppen flexibel zu reagieren, in einer völlig unangemessenen Weise.
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Offen bleibt, wie mit dem Lernen von Grammatik und Vokabeln in den Fremdsprachen umgegangen wird. Ohne deren stetige Wiederholung ist Fremdsprachenlernen sinnlos. Die Lehrerkammer geht davon aus, dass die Behörde die Formulierung entsprechend klarstellt, um erfolgreichen Fremdsprachenunterricht nicht zu gefährden.
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Kooperationszeiten, die für die Umsetzung dieser Regelung notwendig sind, fehlen. Dies ist eine weitere zusätzliche Aufgabe, die in der LAZVo nicht enthalten ist. Ohne diese Kooperationszeiten kann die Umsetzung nicht geleistet werden.
Abschließend stellt die Lehrerkammer fest, dass die Inhalte der geplanten Richtlinie keine Weiterentwicklung zu den Inhalten der Hausaufgabenrichtlinie aus dem Jahre 1973 darstellen.