Die Aufgabe der Lehrer*innenkammer ist es laut Schulgesetz, die zuständige Behörde bei Grundlegendem zu beraten. Dies tut die Lehrer*innenkammer hauptsächlich, indem sie Stellungnahmen verfasst – meist zu Vorlagen der Behörde. Doch die Lehrer*innenkammer greift auch initiativ Themen auf, bei denen sie Beratungsbedarf sieht.
Referent*innen der Behörde stellen diese Themen auf der Lehrer*innenkammersitzung ausführlich vor und stehen für Nachfragen und Diskussion zu Verfügung. Meist haben die Fraktionen des DLH und der GEW im Vorfeld bereits einen Entwurf entwickelt. Dieser wird nach der Anhörung der Behördenmitarbeiter*innen diskutiert, überarbeitet, abgestimmt und an die Behörde weitergeleitet. Anschließend wird die Stellungnahme über diese Homepage der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.