Die Lehrer*innenkammer besteht aus 40 Mitgliedern, die von den Kolleg*innen aller Schulformen für die Dauer von 4 Jahren gewählt werden. Sie wirkt seit 1946 bei schulischen Strukturveränderungen mit und hat in der Vergangenheit zum Beispiel zu Bildungs- und Rahmenplänen, Ganztag, Inklusion, Stiundentafeln, zum Lehrerarbeitszeitmodell, DigitalPakt, Arbeits- und Gesundheitsschutz u.a. Stellung bezogen.
Die Lehrer*innenkammer ist als Gremium im Hamburger Schulgesetz verankert und berät „die zuständige Behörde bei allen das Schulwesen betreffenden Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.“ (§79 HmbSG). Und sie soll gemeinsam mit der SchülerInnenkammer und der Elternkammer „die Beziehungen von Schule, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften untereinander und zur Öffentlichkeit pflegen“ (§ 79,1 HmbSG). Dies tut die Lehrer*innenkammer hauptsächlich, indem sie Stellungnahmen verfasst – meist zu Vorlagen der Behörde. Doch die Lehrer*innenkammer greift auch initiativ Themen auf, bei denen sie Beratungsbedarf sieht. Sie wirkt also in die Schulen hinein, beteiligt sich an der öffentlichen Diskussion und nimmt an pädagogischen und politischen Veranstaltungen teil.
Die Lehrer*innenkammer ist in der schüler*innenkammer, der Elternkammer und im Landesschulbeirat vertreten. Sie arbeitet über ihre Mitglieder und den Vorstand in den unterschiedlichsten Gremien und Arbeitsgruppen der Schullandschaft (u. a. im GPR) mit.
Sitzverteilung, Vorstand, Funktionen
Für die Wahlperiode von 2022-2026 gehören 35 der 40 Mitglieder der Lehrer*innenkammer der GEW an, 5 dem DLH.
Dem Vorstand der Lehrer*innenkammer gehören an:
Kai Kobelt (Vorsitz), Sven Baake, Sven Braune, Kordula Leites, Patrick Stüver
Im Landesschulbeirat vertreten uns Frau Tatje, Herr Eisenschmidt und Herr Kobelt, in der schüler*innenkammer Frau Tezol-Gümüslü und Herr Bigalke, in der Elternkammer Frau Haase und Frau Leites.