Aktuelles
Schulentwicklungsplan
Die Lehrerkammer wird sich auf ihrer nächsten Sitzung mit dem von BSB vorgelegten Entwurf für einen Schulentwicklungsplan beschäftigen.
Der Plan kann unter
http://www.hamburg.de/schulentwicklungsplan
eingesehen werden. Die Lehrerkammer ist sehr an Anregungen und Kritik dazu aus Kreisen der Lehrerschaft interessiert - insbesondere was einzelne Regionen betrifft.
Inklusion
In Zusammenhang mit der Beschulung von Kindern mit besonderem Förderbedarf nach §12 des Schulgesetz sind etliche Fragen bisher ungeklärt. Die Lehrerkammer hat dazu einen Fragenkatalog erarbeitet, der Grundlage für die Auseinandersetzung mit diesem Thema auf der nächsten Sitzung sein soll.
Die allgemeine Schule soll auch für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Schülerinnen und Schüler zuständig sein.
- Welche strukturellen, inhaltlichen, sächlichen und räumlichen Änderungen werden in der allgemeinen Schule angestrebt, um hierfür Voraussetzungen zu schaffen?
- Wie wurden die allgemeinen Schulen bisher über die sich hieraus ergebenden neuen Aufgaben informiert und wie sollen sie in den geplanten Prozess der sonderpädagogischen Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung systematisch organisatorisch einbezogen werden?
- Welche allgemeinen qualitativen und quantitativen Verbesserungen sind im Hinblick auf die Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den allgemeinen Schulen vorgesehen?
- Wie wird sichergestellt, dass in allen Klassen, in denen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, Didaktik und Methodik auf die Bedürfnisse dieser Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind?
- Welche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden für das pädagogische Personal der allgemeinen Schulen im Hinblick auf sonderpädagogische Förderung angeboten?
- Wird angestrebt, dass alle allgemeinen Schulen grundsätzlich integrative Schulen werden oder soll es neben integrativen Schulen auch nichtintegrative Schulen, d.h. Schulen, die keine Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen, geben?
- Ist geplant, Ausstattungsmerkmale für integrative Schulen zu definieren?
- Gibt es bereits eine Liste barrierefreier Schulen?
Daneben wurde nach der Form der sonderpädagogischen Förderung gefragt:
- Wie will die BSB sicherstellen, dass sonderpädagogische Förderung bezogen auf und verknüpft mit dem Unterricht der allgemeinen Schule erfolgt und nicht additiv?
- Wie kann insbesondere sichergestellt werden, dass der individuelle Förderplan für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen Fächern unter Berücksichtigung der behinderungsspezifischen Anforderungen ausgerichtet ist, auch dann wenn sonderpädagogische Förderung nur in wenigen Unterrichtsstunden stattfindet?
- Sind weiterhin Ressourcen sonderpädagogischer Förderung für die von Behinderung bedrohten Schülerinnen und Schüler im Sinne einer Prävention vorgesehen?
Zu sonderpädagogischen Bildungszentren wurde gefragt:
- Warum steuern nicht die allgemeinen Schulen den Bildungs- und Erziehungsprozess dieser Schülerinnen und Schüler?
- Welche Vorteile sieht die BSB in der Eigenständigkeit von Sonderpädagogischen Bildungszentren, obwohl sonderpädagogische Förderung als subsidiäre Maßnahme bezeichnet wird?
- Ist mittel- bzw. langfristig geplant, die Sonderpädagogischen Bildungszentren an die allgemeine Schule bspw. als Fachabteilung anzugliedern?
- Welche Form der Fach- und Dienstaufsicht für sonderpädagogisches Fachpersonal wird mittel- bzw. langfristig angestrebt?
- Warum sorgen nicht die allgemeinen Schulen für die erforderliche kontinuierliche Fort- und Weiterbildung der ihnen zugeordneten sonderpädagogischen Fachkräfte entsprechend den Bedürfnissen der sonderpädagogisch zu fördernden Schülerinnen und Schülern in der allgemeinen Schule?
- Wann und wie kann ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vom Förderort Sonderpädagogisches Bildungszentrum zum Förderort allgemeine Schule bzw. umgekehrt wechseln?
- Sollen die Sonderpädagogischen Bildungszentren die Zusammensetzung der Klassen der allgemeinen Schule im Hinblick auf sonderpädagogisch zu fördernde Schülerinnen und Schüler steuern?
-Nach welchem Konzept bzw. Bildungsplänen sollen die stationären Lerngruppen der Sonderpädagogischen Bildungszentren arbeiten? Wird eine Anlehnung an die bisherigen Integrativen Förderzentren bzw. die bisherigen Sonderschulen gesucht?
- Gibt es eine neue Aufgabenbeschreibung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sonderpädagogischen Bildungszentren? Gilt für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das LAZM?
- Inwieweit werden neben Förderung und Unterricht die Bereiche Koordination, Beratung, Diagnostik bei der Arbeitszeit abgebildet?
- Wann soll die neue Rechtsverordnung verabschiedet werden?
- Wird es eine Deckelung der zurzeit für sonderpädagogische Förderung zur Verfügung stehenden Ressourcen geben?
- Wird eine weitgehend analoge Versorgung wie in den bisherigen Sonderschulen, I- und IR-Klassen angestrebt?
- Zu welchem Zeitpunkt wird zugewiesen? Erfolgt eine schuljahresbezogene, halbjahresbezogene, tagesgenaue Abrechnung? Was passiert bei Umzug, bei erhöhtem bzw. abgesenktem Bedarf im laufenden Schuljahr?
- Welche Ressourcen werden für Beratung, Kooperation und Vernetzung zur Verfügung gestellt? Sind diese ggf. von den schülerbezogenen Ressourcen abzuziehen?
Die integrative Förderung soll grundsätzlich im gemeinsamen Unterricht erfolgen.
- Soll analog den Integrativen Förderzentren nur in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik die sonderpädagogische Förderung erfolgen?
- Welche Organisationsformen strebt die BSB an, damit sich die integrative Förderung nicht auf die dem Kind zugewiesenen Unterrichtsstunden sonderpädagogischer Förderung beschränkt?
- Ist analog den I- und IR-Klassen eine feste Teambildung zwischen Allgemeinpädagogen und Sonderpädagogen geplant?
- Ist geplant, dass in einer integrativ arbeitenden Klasse eine Mindestanzahl von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sein soll?
Zusätzlich zu diesen Fragen, die die Lehrerkammer im Januar 2010 der Behörde vorgelegt hat ergeben sich nach der Veröffentlichung der „Regionale Bildungs- und Beratungszentren (BBZ) - erste Eckpunkte und Aufgabenbeschreibungen" folgende Fragen:
- Welche Ressourcen- bzw. Personalausstattung ist für die umfangreichen Aufgaben des „Serviceteils" (Beratung, Diagnostik und Förderplanung, Prävention, Kompetenzentwicklung, Krisenintervention, Fortbildung, Netzwerkarbeit) vorgesehen?
- Welche Planstellen will die BSB verwenden? In welchen Bereichen werden Stellen gestrichen? Welche Stellen werden für den kommenden Haushalt neu beantragt?
- Wie sollen die BBZ die Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung in den allgemeinen Schulen absichern und gestalten, wenn die Dienst- und Fachaufsicht in den allgemeinen Schulen liegt?
- Wie sollen die Schulleitungen der allgemeinen Schulen die Qualität der sonderpädagogischen Förderung sichern? Wie werden die Schulleitungen in die Lage versetzt, die Fachaufsicht auszuüben?
- Wie will die BSB vermeiden, dass die „stationären" Teile der BBZ zu stark belasteten Standorten werden? Wie kann in diesen Einrichtungen ein attraktives Schulleben aufrecht erhalten bzw. gestaltet werden? Welche Ressourcen sind für diese Arbeit vorgesehen?
Die BSB hat in bezirklichen Konferenzen Vorschläge für unterschiedliche Fusionen und Kooperationen vor allem sonderpädagogischer Einrichtungen gemacht.
-Ist beabsichtigt die REBUS-Dienststellen abzuschaffen oder umzuwidmen?
- Welche strukturellen Vorschläge werden mit welcher Zielrichtung gemacht? Gibt es eine zentrale Steuerung? Welches sind die Begründungen für die jeweils unterschiedlichen Vorschläge? Warum sollen diese sich in unterschiedlichen Geschwindigkeiten entwickeln?
- Plant die BSB, den Umstrukturierungsprozess mit zusätzlichen Ressourcen zu unterstützen?
- Welche Vorschläge der Zusammenarbeit gibt es zwischen allgemeiner Schule und BBZ (gerade im Hinblick auf den Aufgabenschwerpunkt Diagnostik)?
- Wer soll das Case-Management für die Schüler mit welcher Verantwortung und Konsequenz übernehmen?
- Welche Aufgaben sollen allgemeine Schule und BBZ konkret bei der Sicherstellung der präventiven Förderung übernehmen?
- Welche Aufgaben übernimmt das BBZ bei Übergängen?
Die Schulen mit I- und IR-Klassen befürchten den Wegfall dieser Klassenform und einen Wegfall von bis zu 40% der bisherigen Ausstattung integrativ arbeitender Klassen. Dieses gilt auch - übertragen - für Schulen, die durch die Integrativen Förderzentren versorgt werden. Die Kolleginnen und Kollegen, die bisher in Teams zusammen gearbeitet haben und die Kooperationszeiten hatten, stellen wie auch die Kolleginnen und Kollegen der allgemeinen Schulen, die jetzt in den Klassenstufen 1,2,5 und 6 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichten, die Fragen:
- Erachtet die BSB eine durchgängige Doppelbesetzung in Inklusionsklassen für notwendig?
- Welche Beratungs- und Kooperationszeiten stehen den Klassenteams zur Verfügung?
- Sind für die Installierung der neuen Aufgaben zusätzliche Anrechnungszeiten vorgesehen?
-Ist das Auslaufen der I- und IR-Klassen sowie die Abschaffung der IF geplant? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Es soll zu einer systemischen Zuweisung von sonderpädagogischer Förderung kommen.
- Welche Daten werden zur Grundlage gemacht? Gibt es regionale Abweichungen?
- Wie wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf für die Eltern rechtssicher festgestellt?
- Bereits seit dem letzten Schuljahr stellt sich bei den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach § 12 HmbSG die Frage, nach welchem Bildungsplan sollen sie unterrichtet werden?
- Welche Leistungsrückmeldung (Notenspiegel, Zeugnisformate) ist für die zieldifferent zu unterrichtenden Schülerinnen und Schülern vorgesehen?
Für den berufsorientierenden Unterricht der allgemeinen Schulen und den Übergang von der allgemeinen Schule in die Einrichtungen der Berufsvorbereitung gibt es für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf zurzeit kein gültiges Konzept.
-Wann ist mit der Erstellung eines solchen Konzeptes zu rechnen? Wird dieses Bestandteil eines hamburgweiten Inklusionsplanes? Wie sieht die sonderpädagogische Förderung in der Berufsschule aus?
Immer mehr Schulen werden Ganztagsschulen.
-Wie wird die sonderpädagogische Versorgung am Nachmittag sichergestellt bzw. ausgestattet?
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